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Foto: lichtkunst.73/ pixelio.de

 

Wohnen am Bostalsee in ruhiger Lage mit Urlaubsfeeling

 

Die Gemeinde Nohfelden erschließt zur Zeit neue Bauplätze in Gonnesweiler.

Interessenten können sich gerne bei der Gemeinde informieren (Tel: 06852 885 0).

Aktuelle Bauplätze in Gonnesweiler und der Gemeinde Nohfelden: www.nohfelden.de - Bauplätze und Immobilien (hier klicken)

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Zum aktuellen Neubaugebiet:

(Artikel aus Amtsblatt, KW43, 2016):

 

Aufstellung eines Bebauungsplanes
für den Bereich „Niederberg“, Flur 5,
Gemarkung Gonnesweiler:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat anlässlich seiner Sitzung
vom 29.09.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich
„Niederberg“, Flur 5, Gemarkung Gonnesweiler, gemäß § 1 bis 4c und §
2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fas
-
sung wird vorstehender Beschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung „Niederberg“ erhalten.
In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat beschlossen, dass das
Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage der vom Planungsbüro
agstauMWELT Gmbh, Völklingen, erarbeiteten Entwurfsplanung weiter
-
betrieben werden soll.
Analog der vom Planungsbüro agstauMWELT Gmbh erstellten Ent
-
wurfsplanung soll sich der Planungsbereich über die nachfolgend auf
-
geführten Grundstücke erstrecken:
Gemarkung Gonnesweiler:
Flur 5
ganze Parz.-Nrn. 87/5, 66/1 sowie Teilflächen aus
Parz.-Nrn. 66/2, 87/6, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95,
105, 106, 107 u. 138/9
Die Grenze des Geltungsbereichs ist auf dem beigefügten Lageplan ent
-
sprechend gekennzeichnet.
Gemäß der vom Gemeinderat angenommenen Entwurfsplanung soll für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein
„Reines Wohngebiet“
gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung die Beteiligung der Öffentlich
-
keit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) soll
erfolgen unter Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch Offenlegung im Rathaus der Gemeinde Nohfelden während der
Zeit von 2 Wochen.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB ist die
Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwe
-
cke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für
die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht kom
-
men und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu
unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fas
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sung stellt die Gemeinde Nohfelden der Öffentlichkeit die aktuelle Vor
-
entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Niederberg“,
Flur 5, Gemarkung Gonnesweiler, unter Darstellung der allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung vor, und zwar
durch Auslegung im Rathaus Nohfelden, Zimmer 1.13, in der Zeit
vom Mittwoch, dem 02.11.2016, bis einschließlich Freitag, dem
18.11.2016, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30
Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 10.11.2016, bis 18.00 Uhr).
Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
in der beabsichtigten Bauleitplanung gegeben.
Nohfelden, den 21.10.2016
gez. Andreas Veit
-Bürgermeister-